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Arbeitsrecht


 

Arbeitsrecht:

Das Arbeitsrecht umfaßt vorwiegend die folgenden Bereiche:

  • die Abwicklung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis
  • die Durchführung von Kündigungsschutzklagen

In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist stets darauf hinzuweisen, daß gem. § 12 a ArbGG in Urteilsverfahren des l. Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwaltes besteht.

Das heist, daß der Mandant in jedem Fall die Kosten des Rechtsanwaltes selbst zu tragen hat.
Der Abschluß einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung ist hier, wie auch in anderen Rechtsgebieten, selbstverständlich von erheblicher Bedeutung.

 



 


 

 

 




 


  

 


 


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